Voraussetzung
für die Wartung ist die Entrichtung aller fälligen Lizenz- und Wartungsgebühren
durch den Kunden. Ist der Kunde mit der Zahlung einer dieser Gebühren im Rückstand,
ist march-hare und ihre Erfüllungsgehilfen nicht verpflichtet, Wartungsaufgaben
nach zu kommen.
March Hare verpflichtet sich, die Software in einem lauffähigen Zustand gem. der
beschriebenen Funktionen der Online-Dokumentation zu halten.
Darüberhinaus erhält der Lizenznehmer generelle Erweiterungen und Verbesserungen,
sofern diese nicht explizit als zusätzliche Optionen ausgewiesen sind. Neue Versionen
von software werden auf Anforderung versandt bzw. stehen im Download-Bereich zur
Verfügung. March-hare verpflichtet sich, neue Versionen der Betriebssysteme,
Datenbanken, Uniface spätestens 6 Monate nach genereller Freigabe durch den
jeweiligen Hersteller zu unterstützen.
Die Software-Wartung und -Pflege sowie die Benutzung des Helpdesk sind
Bestandteil des jährlichen Wartungsvertrages.
Der Wartungsvertrag wird auf mindestens 3 Jahre abgeschlossen und verlängert sich
danach jeweils um 1 Jahre, wenn er nicht 3 Monate vor Aublauf schriftlich
gekündigt wird.
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